
Safety first: Die Must-haves der Pferdeversicherungen
Als Pferdehalter solltest Du Dich und Dein Pferd angemessen absichern, um neben eventuellen gesundheitlichen Sorgen, nicht auch noch finanzielle Ängste durchleiden zu müssen. Hierzu gibt es auf dem Markt die verschiedensten Pferdeversicherungen, über deren Notwendigkeit jeder individuell für sich selbst entscheiden sollte. Im folgenden Beitrag möchte ich Dir aus meiner Sicht die 2 absoluten Must-haves an Pferdeversicherungen vorstellen, nämlich die Pferdehaftpflicht- und Pferde-OP-Versicherung. Daneben sollte meiner Meinung nach jeder Reiter auch über eine geeignete Unfallversicherung verfügen. Eine Pferdelebensversicherung und eine Sattelversicherung sind hingegen aus meiner Sicht eher ein Nice-to-have an Pferdeversicherungen.

Pferdehaftpflicht
Tiere sind Lebewesen und damit unberechenbar, das Pferd als Fluchttier ohnehin. In Deutschland gibt es zwar keine Verpflichtung für den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung, bedenkt man aber, was ein Pferd mit seiner Kraft alles anrichten kann, ist Dir dringend zu dieser Art der Tierhalterhaftpflichversicherung zu raten. Sie ist in meinen Augen das absolute Must-Have. Du als Halter bist per Gesetz im Fall der Fälle schadensersatzpflichtig. Im Worst-Case-Szenario eines Personenschadens kann der „Verlust“ durch Arztbesuche, Reha-Kosten, lebenslange Rentenzahlungen etc. enorme Höhen annehmen. Ein einziger Zwischenfall könnte also von Gleich auf Jetzt den finanziellen Ruin für Dich bedeuten. Mit einer Pferdehaftpflicht bist Du mit einer möglichen Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro ausreichend abgesichert.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind grundsätzlich im Leistungsumfang enthalten. Miet- und Flurschäden sowie ein ungewollter Deckackt können je nach Versicherung mit eingeschlossen werden.
Oft stellt sich die Frage, ob und wie Reitbeteiligungen in der Pferdehaftpflicht mitversichert sind. Hier solltest Du Dich bei der Versicherung genau erkundigen. In den meisten Haftpflichtversicherungen sind Gast- und Fremdreiter ebenso abgesichert. Aber Vorischt! Reitbeteiligungen gelten nicht als Gast- und Fremdreiter, da sie das Pferd nicht nur gelegentlich, sondern (im Idealfall sogar vertraglich geregelt) regelmäßig und eventuell sogar gegen Bezahlung reiten. Kommt es zu einer Verletzung der Reitbeteiligung durch beispielsweise einen Tritt des Pferdes wird der daraus entstehende Schaden meist nicht durch die Haftpflicht reguliert.
Pferde-OP-Versicherung
Ein chirurgischer Eingriff stellt für Pferdebesitzer immer eine große emotionale Belastung dar. Wenn zusätzlich kein passender Versicherungsschutz für das Tier abgeschlossen wurde, kann so ein Eingriff schnell auch zu finanziellem Stress führen. Im schlimmsten Falle muss dem Tier die OP und somit die Rettung verweigert werden. Ein absoluter Horror, den ich mir gar nicht vorstellen mag. Mit einer Pferde-OP-Versicherung sicherst Du die hohen Operationskosten ab und in der Regel übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Vor- und Nachuntersuchung sowie den stationären Aufenthalt, die für den Eingriff notwendig sind. Eine operative Zahnentfernung kostet eben mal ca. 2.500 Euro. Bei einer Kolik-OP können bei einem reibungslosen Verlauf schlagartig 5.000 Euro auf Dich zukommen. Sollte es zu Kompliaktionen kommen, können sich die Kosten schnell mal auf bis zu 15.000 Euro belaufen.
Ich kann daher nur jedem Pferdehalter den Abschluss einer Pferde-OP-Versicherung wärmstens ans Herz legen. Umfassende Tarife bieten Dir eine freie Klinkwahl, Auslandsschutz, eine volle Abdeckung der Tierarztgebühren bis zum 4-fachen Satz sowie eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt. Hier solltest Du Leistungsumfang und Beitragshöhe nach Deinen Erwartungen und Bedürfnissen genauestens prüfen und vergleichen.
Eine vollumfängliche Pferdekrankenversicherung für Deinen Liebling bieten einige Dienstleister selbstverständlich auch an, inkl. der Übernahme sämtlicher Tierarztkosten und teilweise auch einem jährlichen Vorsorge- Bonus von 100 Euro im Jahr, für beispielsweise Impfungen. In diesem Rund-um-Sorglos-Paket sind Operationen inkludiert, so dass hier eine zusätzliche OP-Versicherung nicht notwendig ist. Allerdings sind die Kosten für eine Pferdekrankenversicherung nicht zu verachten. Sie können sich je nach Anbieter auf 200 Euro monatlich belaufen.
Pferdelebensversicherung
Diese Form der Pferdeversicherungen ist wohl eher für richtig wertvolle Sport- oder Zuchtpferde, weniger für das gemeine Freizeitpony sinnvoll.
Die Versicherung zahlt Dir abhängig vom Vertrag beim Tod des Pferdes die entsprechende Versicherungssumme abzüglich eines Selbstbehalts aus. Eine guter Serviceanbieter zahlt Dir die Versicherungssumme bei einer ganzen Reihe von Todesursachen aus, also auch wenn das Tier beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Erkrankungen notgetötet werden musste.
Sogar die Absicherung gegen sogenannte „Pferde-Ripper“ ist möglich: Wird Dein Pferd in räuberischer Absicht geschlachtet, zahlt die Versicherung ebenfalls eine Entschädigung.
Der finanzielle Ausgleich der Versicherung beträgt 80 Prozent der Versicherungssumme abzüglich Verwertungserlöse oder Leistungen aus anderen Versicherungen. Du solltest beachten, dass die ausgezahlte Versicherungssumme nie über dem tatsächlichen, objektiven Wert des Pferdes liegen wird. Dafür leistet die Pferdelebensversicherung allerdings, wenn das Pferd durch Unfall, Krankheit, Kastration oder ähnliches zum Reiten oder Fahren unbrauchbar wird.
Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll. Sie schließt die Lücke zum gesetzlichen Unfallschutz und schützt vor hohen finanziellen Belastungen. Dies ist wichtig, da sich über 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit ereignen und somit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Vor allem für Ausübende gewisser Risikosportarten, wie Taucher, Motorrad- oder Rennfahrer und Reiter ist der Abschluss einer solchen Versicherung zu empfehlen. Wie ich bereits vorangehend beschrieben habe, tritt die Pferdehaftpflicht nur für Schäden an fremden Personen oder Sachen ein. Wird man selbst als Pferdehalter geschädigt, kommt die Unfallversicherung zum Zuge.
Es werden auch spezielle Reiter-Unfallversicherungen angeboten. Diese bieten die Möglichkeit, alle Reiter eines bestimmten Pferdes über einen Vertrag abzusichern. Alternativ ist auch eine einzelne Person beim Reiten beliebiger Pferde versicherbar. Ausgenommen sind lediglich Personen, die den Reitsport als eine erwerbs- oder berufsmäßige Tätigkeit ausüben.
Die Reiter-Unfallversicherung leistet nicht nur bei Reitunfällen. Auch die gesamte Versorgung, die Pflege des Pferdes, das Führen und das Auf- und Absitzen sind Bestandteile des Vertrages. Erstattet wird bei Vollinvalidität, bei Invalidität und im Todesfall. Auch an Krankenhaustagegeld und die Übernahme von Bergungskosten ist bei den meisten Reiter-Unfallversicherungen gedacht.
Meine persönliche Meinung ist, dass jeder Reiter über eine Unfallversicherung abgesichert sein sollte.
Sattelversicherung
Jetzt wird es vielleicht etwas abgehoben, aber jeder von uns weiß, was so ein Sattel und auch das übrige Equipment kosten können und haben wir uns schon mal Gedanken gemacht, ob im Falle eines Diebstahls unsere Hausratversicherung haftet?
Versicherungstechnisch gesehen ist ein Sattel, der im Haus aufbewahrt wird, ein Gegenstand (wie Möbel auch), der unter die Hausratversicherung fällt. Dies gilt auch, wenn er in einer abgeschlossenen Kammer – beispielsweise des Offenstalls – auf dem gleichen Grundstück lagert.
Der Versicherungsschutz besteht jedoch nicht automatisch für die Aufbewahrung außer Haus: Wird der Sattel dauerhaft in einem Pensions- oder Reitstall gelassen, kann er per Sondervereinbarung (schriftlich) in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Dabei muss er im Reitstall in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Unversichert ist der Sattel auch, während er sich in seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch befindet, also beim Reiten oder wenn er im Freien liegt.
Im Falle eines Satteldiebstahls muss die Polizei der Versicherung bestätigen, dass ein Einbruch-Diebstahl (nur den ersetzt die Hausratversicherung) vorliegt. Sonst tritt die Versicherung nicht in die Regulierungspflicht. Der Eigentümer sollte auch seine Kaufrechnung haben, denn die Versicherung ersetzt den Neuwert (nicht den Zeitwert) eines Sattels.
Also: Du solltest mit Deiner Versicherung individuell alles zum Thema Sattelversicherung absprechen, beispielsweise wo Du Deinen Sattel aufbewahrst. Lass Dir im Idealfall schriftlich bestätigen, dass dort auch ein Versicherungsschutz besteht.